Visuelle luftgestützte Gebäudeprüfung
Zielgruppen: - Gutachter/Versicherungen
- Kirchtürme/Schlösser
- Industrieanlagen
- Katastrophenschutz/Polizei
Vorteile des Einsatzes von Drohnen: Schnell, kostengünstig und sicher an schwer zugänglichen Punkten für Aufklärung sorgen und sich einen Überblick über die Lage verschaffen. Zum Beispiel Dachkontrollen nach einem schweren Unwetter auf Kirchtürmen, Schlössern und sonstigen schwer zugänglichen Gebäudeteilen, Zuarbeit für Gutachter/Versicherungen z.B. bei Hagel- oder Gewitterschäden. Auch für den Katastrophenschutz ist der Drohneneinsatz von großer Bedeutung, z.B. das Elbehochwasser aus 2001/2013. Befliegen von Brandruinen etc.
Gefahren oder Schäden rechtzeitig entdecken – Präventiv tätig werden - ohne Menschen Gefahren auszusetzen.
Methode & Technik: Die Frage welche Technik idealer Weise hier zum Einsatz kommen könnte, kann nicht pauschal getroffen werden, da die Anforderungen von Aufgabe zu Aufgabe erheblich variieren. Manchmal ist die sehr kompakte und leichte Foto-Filmcam „GoPro3 Black Edition“, eingesetzt auf dem flinken, kleinen Quadrocopter, ideal. Ein anderes Mal bedarf es des großen Hexacopter, bestückt mit der leistungsstarken Sony DSC HX 60 mit 30-fachem Zoom & 18 MB Auflösung.
Diesen beiden fliegenden Systemen entgeht kaum eine Verbesserungsmöglichkeit.
Leistung: Diese Gebühr beinhaltet das Befliegen der Gebäude und Bauwerke und die Auswertung der Ergebnisse. Das angefertigte Video & Bilder nebst Urheberrechten erhält der Auftraggeber.
Kosten: Der Preis der Leistung richtet sich nach dem zeitlichen und personellen Aufwand, den zu erwartenden Risiken für Flug- und Kameramaterial und dem zu erwartenden Aufwand für die Auswertung der Ergebnisse und der Ergebnisdokumentation. Lassen Sie sich ein individuelles Kostenangebot unterbreiten.
Bei Katastrophen geht Hilfeleistung vor jeder Rechnung.
Fluggenehmigung &Flugvoraussetzung: Jede Drohne der „flying inspection service“ verfügt über eine spezielle Gewerbehaftpflichtversicherung (Personen- & Sachschäden bis 1,5 Mill €), jeder Pilot hat einen Befähigungsnachweis erbracht und ist im Landesverwaltungsamt als flugberechtigt registriert. Ferner wird jeder Flug im Vorfeld beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet.
gez M. Köhler, Geschäftsführer